Fach kompetent und zuverlässig – das sind wir
Die Ausbildung zum Ausbilder von Staplerfahrer / Gabelstaplerfahrer in Betrieben und Schulungseinrichtungen finden in 40 Unterrichtseinheiten ( 4 Tage) statt. Die Themenschwerpunkte unter anderen liegen bei folgenden Regelwerken und weitere.
DGUV Grundsatz 308 – 001 vormals BGG 925 |
Ausbildung zum Fahrer mit Fahrsitz und Fahrstand |
DGUV Regel 68 vormals BGV D27 |
Regelwerk im Umgang mit den Stapler |
DGUV Vorschrift 1 vormals BGV A1 |
Regelwerk der Prävention |
Im pädagogischen Teil der Schulung werden den Ausbilder und dessen künftige Arbeit als Ausbilder,spezielle Schul und Anwendungen gelehrt in Form von Methodik und Didaktik.
Ausbilder werden kann,der mindestens 24 Jahre alt ist,2 Jahre oder mehr im Besitz eines Staplerscheines ist und eine praxisnahe Verwendung im Bereich Flurförderzeuge ausübt.