Mitgänger-Flurförderzeuge sind Flurförderzeuge mit elektrischen Antrieb die von einen Bediener/in gesteuert werden.
Beim Transport oder bei längeren Wegstrecken, kann sich auch der Einsatz eines Mitgänger-Flurförderzeuges mit zusätzlicher Fahrerstandplattform lohnen.
Diese wird im Mitgängerbetrieb hochgeklappt. Haben Mitgänger-Flurförderzeuge ein Hubgerüst, so können diese wie bei einem Stapler, Ware ein und auslagern.
Rückwärtsgehen und mangelnde Platzverhältnisse führen immer wieder zu Unfällen mit Mitgänger-Flurförderzeugen. Der Berufsgenossenschaft wurden in der letzten Zeit häufig Unfälle gemeldet, bei denen sich Mitarbeiter/innen beim Rückwärtsgehen Fußquetschungen oder Brüche zuzogen.
Eine Ausbildungspflicht wie zum fahren und steuern eines Staplers und somit eine fundierte Grundausbildung, besteht bei Mitgänger-Flurförderzeugen (bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km) nicht, wäre aber sehr ratsam.
Wir haben uns dem Problem gestellt und bilden Bediener/in von Mitgänger-Flurförderzeugen in einen 4 Stunden Kurs aus.
Anforderungen an die Bediener/ in:
- Mindestalter 18 Jahre
- Geeignet und ausgebildet
- Ihre Befähigung nachgewiesen haben
- vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden (Fahrauftrag)
Kursinhalte:
- Ausbildung in Anlehnung DGUV Grundsatz 308 – 001
- Sicherer Umgang mit dem Mitgänger – Flurförderzeug
- Unfall – Beispiele und Anaylse
- nach bestandenen Test
- Ausstellung Fahrbefähigung Mitgänger – Fahrausweis
Kursgebühr auf Anfrage