Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007
Regaleinrichtungen sind monatlich einer Sichtprüfung zu unterziehen.Sie unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung und müssen alle 12 Monate von einen fachkundigen Personal durchgeführt werden.
Als Unternehmer/in dürfen Sie Regale auf Sicht überprüfen.Alle anderen Prüfungen unterliegen dem zertifizierten Regalinspekteur der gemäß Sachkundenachweis DIN EN 15635 und DGUV Regel 108 – 007 diese im Kundenauftrag überprüfen darf.Durch das Erkennen von Gefahren können Unfälle abgestellt beziehungsweise vermieden werden.
Folgende Regale unterliegen der Inspektionspflicht :
Die Arras Technische Schulungen bieten an :
Ihr Vorteile:
Bundesweite Regalinspektionen
Der Hauptsitz Ihres Betriebes sowie alle Niederlassungen können zu den gleichen Konditionen geprüft werden
Überprüfung Ihrer Regalanlage auch Samstag
Regalinspektion bei laufenden Geschäftsbetrieb
Prüfung in Früh,Spät oder Nachtschicht ohne Aufschlag
Unsere weiteren Leistungen:
Anfertigung schriftlicher Bericht zur Aufbewahrung
Wir sind herstellerunabhängig,wir prüfen alle Regale
Erstellung eines Regalkataster Planes
Zertifizierte Regalinspekteure
Sonderkonditonen bei einen Inspektionsvertrag
Aufkleber und Kennzeichnung berechnen wir nach Aufwand .
Der Gesamtpreis ist somit abhängig von der Größe der Regalanlage – den Zustand ( Anzahl der Schäden ) sowie der Entfernung.
Festpreise bei Prüfungen von Regale ( bei Neukunden ) können wir erst bei einer Besichtigung der Regal Anlage bei Ihnen vor Ort in Ihrem Betrieb geben.
Palettenregale |
Mehrgeschossanlagen |
Einfahrregale |
manuell verfahrbare Regale |
Durchfahrregale |
Kragarmregale |
Durchlaufregale |
Fallbodenregale |