Zusatzausbildung Stufe 2 für Schubmaststapler

Wenn Sie Ihr Betrieb auf folgende Flurflörderzeuge ausbilden möchte so müssen Sie eine Zusatzausbildung nach DGUV 308 – 001 (Stufe 2) absolvieren.

Diese Zusatzausbildung ist für folgende Flurförderzeuge vorgeschrieben – Containerstapler

  • Regalflurförderzeuge
  • Seitenstapler
  • Teleskopstapler
  • Erdbaumaschinien mit Gabelzinken ausgerüstet

Die Zusatzausbildung sollte mindestens 3 Tage gehen.

 

 

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